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Jede Gemeinde fördert anders – der Unterschied kann mehrere tausend Franken betragen. Wählen Sie Ihre Gemeinde und sehen Sie die genauen Zahlen.
Bund, Kanton, Gemeinde und Steuerabzug greifen ineinander. Zusammen können sie einen erheblichen Teil Ihrer Investition abdecken – wir prüfen alles für Ihren Standort und reichen jedes Gesuch für Sie ein.
Über Pronovo erhalten Sie eine Einmalvergütung – sie deckt bis zu 30% der Investitionskosten ab und gilt für praktisch jede Solaranlage in der Schweiz. Wir übernehmen die Beantragung für Sie.
Manche Kantone zahlen zusätzlich – vor allem für Batteriespeicher. Wir prüfen das automatisch für Ihren Standort.
Grösste Unterschiede
Hier liegt der grösste Unterschied: Jede Gemeinde fördert anders. Wählen Sie unten Ihre Gemeinde für die genauen Zahlen.
Die Investition können Sie in allen Kantonen als Liegenschaftsunterhalt von der Einkommenssteuer abziehen – verteilt auf bis zu drei Steuerjahre.
Wählen Sie Ihre Gemeinde für die genauen Beträge und Bedingungen vor Ort.
FÖRDERUNG
Neues Programm 2026–2029: bis CHF 675/kWp (Indach), max. CHF 40'000
Details ansehen →Ihre Gemeinde ist nicht dabei?
Wir berechnen die Förderung für jede Zürcher Gemeinde kostenlos – kontaktieren Sie uns.
Fördererhöhungen, neue Programme, Fristen – was sich zuletzt geändert hat und was das für Ihr Projekt bedeutet.
Kurz und ehrlich beantwortet – rund um Förderung, Beiträge und Gesuche.
Eine Bundesförderung über Pronovo. Sie wird pro installiertes Kilowatt berechnet – für ein typisches Einfamilienhaus (Anlagen bis 30 kW) aktuell CHF 360 pro kW, für Indach-Anlagen CHF 400. Gesetzlich gedeckelt ist sie bei 30% der Kosten einer Referenzanlage – in der Praxis deckt sie beim Einfamilienhaus rund 10–15% der Investition. Einen fixen Grundbeitrag gibt es seit April 2024 nicht mehr.
Die kleine Einmalvergütung (KLEIV) gilt für Anlagen unter 100 kW – Beantragung nach Inbetriebnahme, Auszahlung in der Regel innert weniger Monate (aktuell rund 3 Monate nach vollständigem Gesuch). Das betrifft praktisch jedes Einfamilienhaus. Die grosse Einmalvergütung (GREIV) gilt für Anlagen ab 100 kW und kann bereits vor Baubeginn beantragt werden.
Die hohe Einmalvergütung gilt für Anlagen ohne Eigenverbrauch – deckt bis zu 60% der Kosten ab. Für die meisten Hausbesitzer nicht relevant.
Einzelne lokale Energieversorger wie das ewz oder die EKZ haben eigene Förderprogramme, die zusätzlich zur Gemeinde-Förderung laufen. Das variiert stark – wir prüfen das kostenlos für Ihren Standort.