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Wie viel Förderung steht Ihnen für
Ihre Solaranlage zu?

Jede Gemeinde fördert anders – der Unterschied kann mehrere tausend Franken betragen. Wählen Sie Ihre Gemeinde und sehen Sie die genauen Zahlen.

Förderung im Überblick

Wer zahlt was?

Bund, Kanton, Gemeinde und Steuerabzug greifen ineinander. Zusammen können sie einen erheblichen Teil Ihrer Investition abdecken – wir prüfen alles für Ihren Standort und reichen jedes Gesuch für Sie ein.

Bund

Über Pronovo erhalten Sie eine Einmalvergütung – sie deckt bis zu 30% der Investitionskosten ab und gilt für praktisch jede Solaranlage in der Schweiz. Wir übernehmen die Beantragung für Sie.

Kanton

Manche Kantone zahlen zusätzlich – vor allem für Batteriespeicher. Wir prüfen das automatisch für Ihren Standort.

Grösste Unterschiede

Gemeinde

Hier liegt der grösste Unterschied: Jede Gemeinde fördert anders. Wählen Sie unten Ihre Gemeinde für die genauen Zahlen.

Steuerabzug

Die Investition können Sie in allen Kantonen als Liegenschaftsunterhalt von der Einkommenssteuer abziehen – verteilt auf bis zu drei Steuerjahre.

Wichtig: Die meisten Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden – sonst verfällt der Anspruch. Wir kennen die Fristen und kümmern uns darum.

Stand der Förderangaben: 14. Juli 2026. Förderprogramme sind budgetiert und können ändern, auslaufen oder ausgeschöpft sein. Wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihr Projekt vor der Offerte tagesaktuell bei der Gemeinde – und übernehmen das komplette Gesuch.
Ihre Gemeinde

Förderung in Zürcher Gemeinden

Wählen Sie Ihre Gemeinde für die genauen Beträge und Bedingungen vor Ort.

NEWS Ab 1. August 2026: Die Stadt Zürich erhöht den Grundbeitrag auf CHF 5'000 und fördert erstmals Batteriespeicher. Wir rechnen das automatisch in Ihre Offerte ein. Mehr dazu →

Erlenbach

FÖRDERUNG

Doppelte Bundesvergütung, bis CHF 7’000

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Herrliberg

FÖRDERUNG

bis CHF 600/kWp

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Kloten

FÖRDERUNG

bis CHF 15’000 Förderung

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Küsnacht

FÖRDERUNG

Neues Programm 2026–2029: bis CHF 675/kWp (Indach), max. CHF 40'000

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Männedorf

FÖRDERUNG

80% Förderbonus auf die Bundesvergütung

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Meilen

FÖRDERUNG

CHF 150/kWp (bis 20 kWp), max. CHF 8'000 – plus Speicherförderung

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Stäfa

FÖRDERUNG

50 % Bonus auf die Bundesvergütung, bis CHF 10'000

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Uetikon am See

FÖRDERUNG

Fassaden-PV: CHF 300/kWp, max. CHF 3'000

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Winterthur

FÖRDERUNG

50 % Bonus auf die Bundesvergütung (bis 30 kWp)

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Zürich

FÖRDERUNG

CHF 5'000 + CHF 450/kWp (Gesamtförderung inkl. Bund, seit 1.8.2026)

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Ihre Gemeinde ist nicht dabei?

Wir berechnen die Förderung für jede Zürcher Gemeinde kostenlos – kontaktieren Sie uns.

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Aktuell

Aktuelles zur Solarförderung

Fördererhöhungen, neue Programme, Fristen – was sich zuletzt geändert hat und was das für Ihr Projekt bedeutet.

July 15, 2026

Eigenverbrauch erhöhen: die 7 wirksamsten Hebel – vom Energiemanagement bis zur LEG

Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart Ihnen den vollen Strompreis – eingespeister Strom bringt nur noch einen Bruchteil. Diese sieben Hebel holen das Maximum aus Ihrer Anlage.

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Uetikon am See

July 14, 2026

Uetikon fördert Winterstrom: CHF 300/kWp für Fassaden- und Steilanlagen

Die Gemeinde setzt gezielt auf Strom, wenn er am wertvollsten ist – im Winter. Kombiniert mit dem Neigungswinkelbonus des Bundes wird die Fassadenanlage doppelt attraktiv.

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Männedorf

July 14, 2026

Männedorf: Förderprogramm läuft am 3. April 2027 aus – zwei Fristen beachten

Die Gemeinde erhöht die Bundes-Einmalvergütung um 80% – aber nur noch bis im Frühling 2027, und das Gesuch muss innert 5 Monaten nach der Pronovo-Verfügung eingereicht sein.

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Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Solarförderung

Kurz und ehrlich beantwortet – rund um Förderung, Beiträge und Gesuche.

Was ist die Einmalvergütung (EIV)?

Eine Bundesförderung über Pronovo. Sie wird pro installiertes Kilowatt berechnet – für ein typisches Einfamilienhaus (Anlagen bis 30 kW) aktuell CHF 360 pro kW, für Indach-Anlagen CHF 400. Gesetzlich gedeckelt ist sie bei 30% der Kosten einer Referenzanlage – in der Praxis deckt sie beim Einfamilienhaus rund 10–15% der Investition. Einen fixen Grundbeitrag gibt es seit April 2024 nicht mehr.

Was ist der Unterschied zwischen KLEIV und GREIV?

Die kleine Einmalvergütung (KLEIV) gilt für Anlagen unter 100 kW – Beantragung nach Inbetriebnahme, Auszahlung in der Regel innert weniger Monate (aktuell rund 3 Monate nach vollständigem Gesuch). Das betrifft praktisch jedes Einfamilienhaus. Die grosse Einmalvergütung (GREIV) gilt für Anlagen ab 100 kW und kann bereits vor Baubeginn beantragt werden.

Was ist die HEIV?

Die hohe Einmalvergütung gilt für Anlagen ohne Eigenverbrauch – deckt bis zu 60% der Kosten ab. Für die meisten Hausbesitzer nicht relevant.

Zahlt mein Energieversorger auch etwas?

Einzelne lokale Energieversorger wie das ewz oder die EKZ haben eigene Förderprogramme, die zusätzlich zur Gemeinde-Förderung laufen. Das variiert stark – wir prüfen das kostenlos für Ihren Standort.