
Wie viel Förderung steht Ihnen für
Ihre Solaranlage zu?
Jede Gemeinde fördert anders – der Unterschied kann mehrere tausend Franken betragen. Wählen Sie Ihre Gemeinde und sehen Sie die genauen Zahlen.
Wer zahlt was?
Bund, Kanton, Gemeinde und Steuerabzug greifen ineinander. Zusammen können sie einen erheblichen Teil Ihrer Investition abdecken – wir prüfen alles für Ihren Standort und reichen jedes Gesuch für Sie ein.
Bund
Über Pronovo erhalten Sie eine Einmalvergütung – gesetzlich gedeckelt bei 30% der Kosten einer Referenzanlage; beim Einfamilienhaus deckt sie in der Praxis rund 10–15% der Investition. Sie gilt für praktisch jede Solaranlage in der Schweiz. Wir übernehmen die Beantragung für Sie.
Kanton
Der Kanton Zürich hat kein eigenes PV-Förderprogramm – hier zählen Bund und Gemeinde. Einzelne andere Kantone zahlen zusätzlich, vor allem für Batteriespeicher. Wir prüfen das automatisch für Ihren Standort.
Grösste Unterschiede
Gemeinde
Hier liegt der grösste Unterschied: Jede Gemeinde fördert anders. Wählen Sie unten Ihre Gemeinde für die genauen Zahlen.
Steuerabzug
Die Investition können Sie in allen Kantonen als Liegenschaftsunterhalt von der Einkommenssteuer abziehen – verteilt auf bis zu drei Steuerjahre.
Förderung in Zürcher Gemeinden
Wählen Sie Ihre Gemeinde für die genauen Beträge und Bedingungen vor Ort.
Küsnacht
FÖRDERUNG
Neues Programm 2026–2029: bis CHF 675/kWp (Indach), max. CHF 40'000
Details ansehen →Uetikon am See
FÖRDERUNG
Winterstrom-Bonus ab 75° Modulneigung: CHF 300/kWp, max. CHF 3'000
Details ansehen →Ihre Gemeinde ist nicht dabei?
Wir berechnen die Förderung für jede Zürcher Gemeinde kostenlos – kontaktieren Sie uns.
Aktuelles zur Solarförderung
Fördererhöhungen, neue Programme, Fristen – was sich zuletzt geändert hat und was das für Ihr Projekt bedeutet.
Eigenverbrauch erhöhen: die 7 wirksamsten Hebel – vom Energiemanagement bis zur LEG
WeiterlesenUetikon fördert Winterstrom: CHF 300/kWp für Fassaden- und Steilanlagen
WeiterlesenMännedorf: Förderprogramm läuft am 3. April 2027 aus – zwei Fristen beachten
WeiterlesenHäufige Fragen zur Solarförderung
Kurz und ehrlich beantwortet – rund um Förderung, Beiträge und Gesuche.
Was ist die Einmalvergütung (EIV)?
Eine Bundesförderung über Pronovo. Sie wird pro installiertes Kilowatt berechnet – für ein typisches Einfamilienhaus (Anlagen bis 30 kW) aktuell CHF 360 pro kW, für Indach-Anlagen CHF 400. Gesetzlich gedeckelt ist sie bei 30% der Kosten einer Referenzanlage – in der Praxis deckt sie beim Einfamilienhaus rund 10–15% der Investition. Einen fixen Grundbeitrag gibt es seit April 2024 nicht mehr.
Was ist der Unterschied zwischen KLEIV und GREIV?
Die kleine Einmalvergütung (KLEIV) gilt für Anlagen unter 100 kW – Beantragung nach Inbetriebnahme, Auszahlung in der Regel innert weniger Monate (aktuell rund 3 Monate nach vollständigem Gesuch). Das betrifft praktisch jedes Einfamilienhaus. Die grosse Einmalvergütung (GREIV) gilt für Anlagen ab 100 kW und kann bereits vor Baubeginn beantragt werden.
Was ist die HEIV?
Die hohe Einmalvergütung gilt für Anlagen ohne Eigenverbrauch – deckt bis zu 60% der Kosten ab. Für die meisten Hausbesitzer nicht relevant.
Zahlt mein Energieversorger auch etwas?
Einzelne lokale Energieversorger wie das ewz oder die EKZ haben eigene Förderprogramme, die zusätzlich zur Gemeinde-Förderung laufen. Das variiert stark – wir prüfen das kostenlos für Ihren Standort.
Holen Sie sich Ihre Förderung.
Wir prüfen kostenlos, welche Beiträge Ihnen in Ihrer Gemeinde zustehen – und übernehmen das komplette Gesuch.
✓ Rückmeldung innert 48h
✓ Fördergesuch übernehmen wir – vor Baubeginn eingereicht
✓ Kostenlos und unverbindlich
☎ 044 244 00 36