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Solaranlage in Küsnacht

Bis zu CHF 675 pro kWp aus dem neuen Programm 2026–2029 – wir holen das Maximum für Sie heraus.

NEWS

Küsnacht lanciert neues Förderprogramm 2026–2029 – bis CHF 40'000 pro Projekt

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Förderung Küsnacht

Förderbeiträge für Solaranlagen in Küsnacht

Küsnacht fördert seit 2026 gezielt Indach- und Fassadenanlagen: Eine 10-kWp-Indach-Anlage erhält CHF 6'750 von der Gemeinde – zusätzlich zu rund CHF 4'000 vom Bund. Ideal bei einer Dachsanierung. Aufdach-Anlagen erhalten die Bundes-Einmalvergütung.

Küsnacht fördert wirkungsorientiert – gezielt Indach- und Fassadenanlagen. Die Beiträge richten sich nach dem Jahresertrag: Indach-Anlagen erhalten Fr. 50 pro MWh und Jahr, je nach Ertrag umgerechnet rund CHF 675 pro kWp (10 kWp ≈ CHF 6'750), Fassadenanlagen Fr. 40 pro MWh (rund CHF 540 pro kWp) – bis maximal CHF 40'000 pro Projekt. Den genauen Betrag rechnen wir für Ihr Objekt aus. Normale Aufdach-Anlagen werden von der Gemeinde nicht gefördert – hier greift die Einmalvergütung des Bundes (CHF 360 pro kWp, bei Indach CHF 400). Alle Details finden Sie im offiziellen Förderreglement der Gemeinde.

Gut zu wissen: Der Gemeindebeitrag kommt zur Einmalvergütung des Bundes hinzu – beide Gesuche sind möglich, das hat uns die Gemeinde im September 2026 bestätigt. Eine 10-kWp-Indach-Anlage erhält so rund CHF 6'750 von Küsnacht plus CHF 4'000 vom Bund. Für steile Anlagen ab 75° Neigung – typisch Fassaden – zahlt der Bund zusätzlich einen Neigungswinkelbonus von CHF 200 pro kWp (bei Indach CHF 400). Neubauten erhalten keine Gemeindeförderung (Ausnahme: Fassadenanlagen).

Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden – das übernehmen wir, bei der Gemeinde und bei Pronovo, inklusive allfälligem Baugesuch. Wir prüfen Ihre persönliche Förderung kostenlos und begleiten Sie von der ersten Beratung bis lange nach der Installation.

Förderung auf einen Blick (Programm 2026–2029)
Indach-Anlagen
Fr. 50/MWh (~ CHF 675/kWp)
Fassadenanlagen
Fr. 40/MWh (~ CHF 540/kWp)
Aufdach-Anlagen
nur Bundes-EIV (CHF 360 / kWp)
Bund: Neigungswinkelbonus ab 75°
+ CHF 200 / kWp
Maximalbeitrag pro Projekt
CHF 40'000
Kombination mit Bundes-EIV
ja, beide Gesuche möglich
Speicher (nur ohne Lithium)
CHF 200–300 / kWh
Stand September 2026 · Quellen: Gemeinde Küsnacht – Förderreglement KEG 2026–2029 (PDF) · Auskunft Gemeinde Küsnacht, Energie und Umwelt (9.9.2026) · Pronovo/EnFV

Wichtig: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden – bei der Gemeinde und beim Bund. Beide Beiträge lassen sich kombinieren; wir stellen beide Gesuche für Sie.

Preis & Förderung

Was kostet eine Solaranlage in Küsnacht?

Ein Einfamilienhaus in Küsnacht verbraucht rund 5'200 kWh Strom pro Jahr – eine 10-kWp-Anlage produziert rund 9'200 kWh. Mit Speicher erreichen Sie 80% Unabhängigkeit, ohne Speicher 47% – nachrüsten können Sie jederzeit.

10-kWp-Fassadenanlage

OHNE BATTERIE
FassadenanlageCHF 32'000
Batteriespeicher
Förderung Bund, Pronovo (inkl. Neigungswinkelbonus)− CHF 5'600
Förderung Gemeinde Küsnacht (Fr. 40/MWh)− CHF 5'400
Steuerabzüge− CHF 3'150
Effektive KostenCHF 17'850
Eigenverbrauch26%
Unabhängigkeit47%

10-kWp-Fassadenanlage + Batteriespeicher

MIT BATTERIE
FassadenanlageCHF 32'000
Batteriespeicherab CHF 6'000
Förderung Bund, Pronovo (inkl. Neigungswinkelbonus)− CHF 5'600
Förderung Gemeinde Küsnacht (Fr. 40/MWh)− CHF 5'400
Steuerabzüge− CHF 4'050
Effektive KostenCHF 22'950
Eigenverbrauch49%
Unabhängigkeit80%
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus mit 5'200 kWh Jahresverbrauch und einer Fassadenanlage (ca. CHF 3'200 pro kWp) · Bund: CHF 3'600 Einmalvergütung + CHF 2'000 Neigungswinkelbonus · Gemeinde: Fr. 40 pro MWh und Jahr, hier rund CHF 5'400 – die beiden Beiträge lassen sich kombinieren (Auskunft Gemeinde Küsnacht, September 2026) · Bei einer Indach-Anlage wären es CHF 6'750 von der Gemeinde plus CHF 4'000 vom Bund · Steuerabzug bei 15% Grenzsteuersatz auf die Kosten nach Förderung · Lithium-Speicher werden in Küsnacht nicht gefördert · Eine Batterie lässt sich auch später nachrüsten
Stand der Förderangaben: September 2026. Förderprogramme sind budgetiert und können ändern, auslaufen oder ausgeschöpft sein. Wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihr Projekt vor der Offerte tagesaktuell bei der Gemeinde – und übernehmen das komplette Gesuch.
Philipp Staiger, Geschäftsführer Solar360

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Philipp Staiger rechnet Ihnen Ihr Dach persönlich durch – kostenlos und unverbindlich.

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Von der ersten Frage bis zur laufenden Betreuung: Sie haben eine feste Ansprechperson, wir koordinieren alles dahinter.

1.
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Erstgespräch und Richtofferte

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Oder möchten Sie direkt eine Richtofferte? Schreiben oder rufen Sie uns an – wir melden uns innert 48h. Kostenlos und unverbindlich.

2.
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Persönliche Beratung und massgeschneidertes Angebot

Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, vereinbaren wir einen Termin für eine persönliche Beratung vor Ort. Hier gehen wir auf Ihre Bedürfnisse und Ziele ein und nehmen die technischen Daten auf. Anschliessend erstellen wir Ihr massgeschneidertes Angebot.

3.
2–3 Monate

Planung, Installation und Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage

Sie haben sich für Ihre eigene Solaranlage mit Solar 360 entschieden, hervorragend! Wir kümmern uns von A bis Z um alles: von den Förder- und Baugesuchen über die Installation Ihrer Solaranlage bis hin zur Inbetriebnahme.

4.
Laufend

Monitoring, Optimierung und Langzeitbetreuung

Das ist unser 360°-Versprechen: Wir verschwinden nicht nach der Installation. Mit laufendem Monitoring behalten wir Ihre Anlage im Blick – und einmal pro Jahr analysieren wir gemeinsam Ihr Optimierungspotenzial. Unser Ziel: dass Sie auch nach Jahren noch überzeugt sind, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

Kostenloses Erstgespräch

Referenz aus der Region

15 kWp mit Speicher – gleich nebenan in Zumikon

15 kWp und ein 21-kWh-Batteriespeicher, rund 15'500 kWh Solarstrom pro Jahr, installiert in zwei Wochen – für den Eigenverbrauch eines Einfamilienhauses in der Nachbargemeinde Zumikon.

Solaranlage Ringstrasse Zumikon, 15 kWp mit 21-kWh-Speicher, Einfamilienhaus, installiert von Solar 360 2026Alle Projekte ansehen
FAQ

Häufige Fragen zur Förderung in Küsnacht

Wie hoch ist die Förderung für eine Solaranlage in Küsnacht?

Küsnacht fördert seit 2026 über das Programm Klima, Energie und Grünraum gezielt Indach-Anlagen (CHF 675 pro kWp) und Fassadenanlagen (CHF 540 pro kWp) – bis maximal CHF 40'000 pro Projekt. Der Gemeindebeitrag kommt zur Einmalvergütung des Bundes hinzu; beide Gesuche sind möglich (Auskunft der Gemeinde, September 2026). Wichtig: Normale Aufdach-Anlagen werden von der Gemeinde nicht gefördert – hier bleibt Ihnen die Einmalvergütung des Bundes von rund CHF 3'600 für eine typische 10-kWp-Anlage plus der Steuerabzug.

Ich saniere mein Dach – lohnt sich eine Indach-Anlage?

Oft ja – und Küsnacht ist dafür ideal: Bei einer Indach-Anlage ersetzen die Module die Dachziegel gleich mit, Sie sparen also die Eindeckung auf dieser Fläche. Dazu zahlt die Gemeinde CHF 675 pro kWp – für 10 kWp sind das CHF 6'750, zusätzlich zur Bundes-Einmalvergütung für Indach-Anlagen von rund CHF 4'000. Wir rechnen Dachsanierung und Solaranlage als Gesamtpaket – und sagen Ihnen ehrlich, wenn Aufdach für Sie die bessere Wahl ist.

Fördert Küsnacht auch Batteriespeicher?

Ja, aber mit einer Besonderheit: Gefördert werden nur Speicher ohne Lithium – Salzwasser-Speicher (CHF 300 pro kWh), Redox-Flow-Systeme (CHF 200 pro kWh) und weitere umweltfreundliche, lithiumfreie Speicher (CHF 250 pro kWh). Die klassische Lithium-Hausbatterie erhält keinen Beitrag. Ehrliche Einordnung: Ein Lithium-Speicher kann sich trotzdem lohnen – er verdoppelt ungefähr Ihren Eigenverbrauch. Wir zeigen Ihnen beide Wege transparent auf.

Gilt die Förderung auch für Neubauten?

Nein – Photovoltaik auf Neu- und Ersatzbauten wird nicht gefördert; Ausnahme sind Fassadenanlagen. Für Ersatzbauten nennt das Reglement zusätzlich einen halbierten Satz – wie die Gemeinde das auslegt, klären wir für Ihr Projekt direkt ab. Bei Neubauten bleibt Ihnen die Einmalvergütung des Bundes von rund CHF 3'600 für eine typische 10-kWp-Anlage.

Wer reicht das Fördergesuch ein?

Wir. Solar 360 übernimmt das komplette Fördergesuch bei der Gemeinde (zwingend vor Baubeginn), das Gesuch für die Bundes-Einmalvergütung bei Pronovo und falls nötig das Baugesuch. Die Zusicherung der Gemeinde ist zwei Jahre gültig. Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch – wir klären die Verfügbarkeit der Mittel tagesaktuell ab.

Bereit für Ihre Solaranlage in Küsnacht?

Wir zeigen Ihnen, ob sich eine Anlage für Sie lohnt – und wenn ja, welche.

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