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Die wichtigsten Antworten zu Solaranlagen, Förderung, Ablauf, Batteriespeichern und Mehrfamilienhaus-Lösungen – kurz und ehrlich. Ihre Frage fehlt? Wir beantworten sie persönlich – innert 48h.
Einmalvergütung, Gemeindebeiträge und wer sich um die Gesuche kümmert.
Eine Bundesförderung über Pronovo. Sie wird pro installiertes Kilowatt berechnet – für ein typisches Einfamilienhaus (Anlagen bis 30 kW) aktuell CHF 360 pro kW, für Indach-Anlagen CHF 400. Gesetzlich gedeckelt ist sie bei 30% der Kosten einer Referenzanlage – in der Praxis deckt sie beim Einfamilienhaus rund 10–15% der Investition. Einen fixen Grundbeitrag gibt es seit April 2024 nicht mehr.
Die kleine Einmalvergütung (KLEIV) gilt für Anlagen unter 100 kW – Beantragung nach Inbetriebnahme, Auszahlung in der Regel innert weniger Monate (aktuell rund 3 Monate nach vollständigem Gesuch). Das betrifft praktisch jedes Einfamilienhaus. Die grosse Einmalvergütung (GREIV) gilt für Anlagen ab 100 kW und kann bereits vor Baubeginn beantragt werden.
Die hohe Einmalvergütung gilt für Anlagen ohne Eigenverbrauch – deckt bis zu 60% der Kosten ab. Für die meisten Hausbesitzer nicht relevant.
Einzelne lokale Energieversorger wie das ewz oder die EKZ haben eigene Förderprogramme, die zusätzlich zur Gemeinde-Förderung laufen. Das variiert stark – wir prüfen das kostenlos für Ihren Standort.
Stark – der Unterschied kann mehrere tausend Franken betragen: Manche Gemeinden zahlen nichts zur Bundesförderung dazu, andere verdoppeln sie oder fördern zusätzlich Batteriespeicher. Die aktuellen Beträge und Bedingungen für Zürich, Herrliberg, Erlenbach, Kloten, Männedorf, Küsnacht, Meilen, Stäfa, Uetikon am See und Winterthur finden Sie auf unserer Förderungs-Seite.
Wir. Solar360 übernimmt das komplette Fördergesuch bei Ihrer Gemeinde, die Pronovo-Anmeldung beim Bund und falls nötig das Baugesuch – Sie müssen sich um nichts kümmern. Wichtig: Die meisten Gemeindegesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden – wir kennen die Fristen.
Wie Ihre Anlage funktioniert – und warum sich der Eigenverbrauch rechnet.
Die Solarzellen in den Modulen wandeln Sonnenlicht in Gleichstrom um, ein Wechselrichter macht daraus nutzbaren Wechselstrom für Ihren Haushalt. Produziert die Anlage mehr, als Sie gerade verbrauchen, wird der Überschuss ins Netz eingespeist und vergütet – produziert sie weniger, beziehen Sie den Rest wie gewohnt vom Elektrizitätswerk.
Der Eigenverbrauch zeigt, wie viel Ihres selbst produzierten Solarstroms Sie direkt im Haus nutzen – der Rest wird eingespeist. Die Unabhängigkeit (Autarkiegrad) zeigt, wie viel Ihres gesamten Strombedarfs die Anlage deckt. Ein Batteriespeicher erhöht beide Werte deutlich.
Ja – aber anders als früher. Die Rechnung läuft heute über den Eigenverbrauch, nicht über die Einspeisung: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart Ihnen den vollen Strompreis. In unseren Rechenbeispielen für die Gemeinden sehen Sie mit echten, nachprüfbaren Zahlen, was eine Anlage nach Förderung und Steuerabzug effektiv kostet. Und wenn es sich bei Ihrem Dach nicht lohnt, sagen wir Ihnen das.
Stimmt, die Vergütungen sind gesunken und können weiter sinken. Immerhin: Seit 2026 gilt für Anlagen bis 30 kW eine gesetzliche Mindestvergütung – aktuell 6 Rappen pro kWh. Zusätzlich erhält man eine Vergütung für den Herkunftsnachweis (HKN). Dieser liegt beim ewz z.B. bei 3 Rappen pro kWh. Wir dimensionieren Ihre Anlage optimal auf Ihren Verbrauch abgestimmt – und erhöhen den Eigenverbrauch mit Batterie und Energiemanagement. Je mehr Sie selbst nutzen, desto weniger betreffen Sie sinkende Vergütungen.
Solche Modelle werden diskutiert, sind aber nicht beschlossen. Beschlossen ist: Ab 2027 richtet sich die Vergütung nach dem stündlichen Börsenpreis. Anlagen bis 30 kW bleiben abgesichert – durch die gesetzliche Mindestvergütung von 6 Rappen pro kW. Wer auf Eigenverbrauch plant, ist auf der sicheren Seite. Genau so planen wir.
Vom Erstgespräch bis lange nach der Installation.
Eine typische 10-kWp-Anlage kostet ab CHF 26'000 – nach Förderung und Steuerabzügen effektiv rund CHF 12'000–19'000, je nach Gemeinde. Die konkreten Zahlen für Ihre Gemeinde finden Sie auf unserer Förderungs-Seite.
Bei unkomplizierten Projekten in der Regel 7–10 Wochen ab Auftrag – inklusive Fördergesuch, allfälligem Baugesuch und Installation. Wir übernehmen dabei sämtliche Formalitäten.
Wir verschwinden nicht: Mit laufender Ertragsüberwachung behalten wir Ihre Anlage im Blick, und einmal pro Jahr besprechen wir gemeinsam Ihr Optimierungspotenzial. Das ist unser 360°-Versprechen.
Ja – als Alternative oder Ergänzung zum Dach. Ihr Auto steht geschützt, das Carport-Dach produziert Strom, auf Wunsch kombiniert mit Wallbox und Speicher.
Speicher, Wallbox und Energiemanagement – mehr vom eigenen Strom nutzen.
Mit Batterie verdoppelt sich Ihr Eigenverbrauch ungefähr – Sie nutzen also deutlich mehr Ihres eigenen Solarstroms und werden unabhängiger vom Strompreis. Ob sich das für Ihr Dach rechnet, hängt von Verbrauch, Anlagengrösse und Förderung ab – wir rechnen es Ihnen transparent vor.
Ja – bei den meisten Anlagen lässt sich eine Batterie nachrüsten; wir prüfen Kompatibilität und Wirtschaftlichkeit. Wenn wir Ihre Anlage bauen, bereiten wir die Anschlüsse auf Wunsch gleich vor.
Je nach Gemeinde ja: Herrliberg zahlt 25% (ab 8 kWh), Erlenbach 30% (max. CHF 3'000), Meilen CHF 200 pro kWh (max. CHF 5'000) – und die Stadt Zürich fördert seit dem 1. August 2026 mit CHF 1'000 plus CHF 100 pro kWh. Küsnacht fördert nur Speicher ohne Lithium (z. B. Salzwasser). Die Details finden Sie auf unserer Förderungs-Seite.
Das hängt von Ihrem Verbrauchsprofil ab – zu gross gekaufte Speicher sind ein häufiger und teurer Fehler. Wir dimensionieren anhand Ihrer echten Verbrauchsdaten, nicht nach Katalog.
Es verteilt Ihren Solarstrom automatisch dorthin, wo er am meisten wert ist: zuerst in den Haushalt, dann in Batterie, E-Auto und Wärmepumpe – und nur der Rest geht ins Netz. Ohne dass Sie etwas tun müssen.
Mit einem Energiemanagementsystem als Basis, ergänzt durch Batterie, gesteuertes E-Auto-Laden, Wärmepumpen-Ansteuerung und clevere Verbrauchszeiten. Im Mehrfamilienhaus oder Quartier helfen ZEV, vZEV und – seit 2026 – die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG), den Strom lokal zu verwerten. Wir zeigen Ihnen, welche Kombination sich für Ihr Objekt rechnet.
Seit 2026 dürfen Sie überschüssigen Solarstrom an Haushalte und Betriebe in derselben Gemeinde verkaufen – mit 40% Rabatt auf die Netznutzung. Ihr Überschuss kann so einen besseren Preis erzielen als bei der normalen Einspeisung. Besonders interessant für grosse Dächer mit kleinem Eigenbedarf. Wir klären ab, ob Ihr Netzgebiet die Voraussetzungen erfüllt, und organisieren die Abrechnung mit unserem Partner.
Solarstrom vom eigenen Dach für alle im Haus – und wie die Abrechnung läuft.
Sehr oft ja – MFH-Anlagen gehören zu den wirtschaftlichsten überhaupt: Viele Parteien verbrauchen viel Strom direkt im Haus (hoher Eigenverbrauch), Ihre Mietparteien beziehen günstigeren Solarstrom, während Sie eine zusätzliche Rendite durch den Verkauf des Solarstroms erhalten. Zudem gewinnt die Liegenschaft an Wert, und Bund und Gemeinden zahlen mit. Wir rechnen es Ihnen transparent vor – und wenn es sich bei Ihrer Liegenschaft nicht lohnt, sagen wir Ihnen auch das.
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (seit 2018) erlaubt es, den Solarstrom vom Dach an alle Parteien hinter demselben Netzanschlusspunkt zu verkaufen – meist innerhalb eines Gebäudes, typischerweise ein Mehrfamilienhaus.
Der virtuelle ZEV (seit 2025) funktioniert wie der ZEV, braucht aber keine eigene Messinfrastruktur: Die Smart Meter des Netzbetreibers rechnen die Verbräuche virtuell zusammen – auch über mehrere benachbarte Gebäude, sofern sie dieselbe Anschlussleitung teilen. Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (seit 2026) geht am weitesten: Strom wird im Quartier oder in der ganzen Gemeinde gehandelt. Mehr dazu auf unserer Mehrfamilienhaus-Seite.
Günstigeren und umweltfreundlichen Strom vom eigenen Dach, ohne selbst etwas tun zu müssen: Der Solarstrom-Tarif ist gesetzlich begrenzt – bei pauschaler Abrechnung auf höchstens 80% des Standard-Stromprodukts, inklusive Messung und Abrechnung. Bestehende Mietparteien stimmen der Einführung zu, bei Neuvermietungen ist der ZEV Teil des Mietvertrags. Bei der Vermietung ist das ein echtes Plus.
Die Eigentümerschaft investiert in die Anlage – Förderungen von Bund und Gemeinde senken die Investition. Im Gegenzug erhält sie die Stromzahlungen der teilnehmenden Parteien. So verdient das Dach mit, Jahr für Jahr.
Je nach Modell übernimmt entweder Ihr Netzbetreiber oder unser spezialisierter Partner Messung und Abrechnung. Sie haben trotzdem nur einen Ansprechpartner fürs ganze Projekt: uns.
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