Fördererhöhungen, neue Programme, Fristen – was sich bei der Solarförderung ändert und was das für Sie bedeutet.
July 15, 2026
Eigenverbrauch erhöhen: die 7 wirksamsten Hebel – vom Energiemanagement bis zur LEG
Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart Ihnen den vollen Strompreis – eingespeister Strom bringt nur noch einen Bruchteil. Diese sieben Hebel holen das Maximum aus Ihrer Anlage.
Uetikon fördert Winterstrom: CHF 300/kWp für Fassaden- und Steilanlagen
Die Gemeinde setzt gezielt auf Strom, wenn er am wertvollsten ist – im Winter. Kombiniert mit dem Neigungswinkelbonus des Bundes wird die Fassadenanlage doppelt attraktiv.
Männedorf: Förderprogramm läuft am 3. April 2027 aus – zwei Fristen beachten
Die Gemeinde erhöht die Bundes-Einmalvergütung um 80% – aber nur noch bis im Frühling 2027, und das Gesuch muss innert 5 Monaten nach der Pronovo-Verfügung eingereicht sein.
Eigenmietwert-Reform: Was sie für den Solar-Steuerabzug bedeutet
Der Bund streicht den Steuerabzug für Solaranlagen bei selbstbewohntem Eigentum per 2029. Bis Ende 2028 gilt er noch voll – und über die Kantonssteuern entscheidet jeder Kanton selbst.
Stadt Zürich erhöht die Solarförderung per 1. August 2026
Der Grundbeitrag steigt von CHF 4'400 auf CHF 5'000, die Beiträge pro kWp werden angehoben – und bewilligungspflichtige Anlagen auf bestehenden Bauten erhalten neu eine Pauschale von CHF 3'000.
Zürich fördert ab August 2026 neu auch Batteriespeicher
Erstmals unterstützt die Stadt Zürich stationäre Batteriespeicher – in Kombination mit einer PV-Anlage und einem Energiemanagementsystem, ab 3 kWh Speicherkapazität.
Herrliberg: Förderprogramm 2024–2026 läuft Ende Jahr aus
Das aktuelle Förderprogramm der Gemeinde Herrliberg (bis CHF 600/kWp plus 25% an Batteriespeicher) gilt noch bis Ende 2026. Ob es ein Nachfolgeprogramm gibt, ist offen.
Herrliberg: Fördertopf noch nicht ausgeschöpft – Programm läuft Ende 2026 aus
Gute Nachricht aus dem Gemeindehaus: Der Kredit von CHF 1.9 Mio. ist noch nicht aufgebraucht. Wer die grosszügige Förderung (bis CHF 600/kWp plus 25% an den Speicher) will, sollte 2026 bauen.
Winterthur vergütet Solarstrom neu saisonal – im Winter gibt's mehr
Ab 2026 passt die Stadt die Rückliefervergütung der Jahreszeit an. Zusammen mit dem 50%-Bonus auf die Bundes-Einmalvergütung bleibt Solar in Winterthur attraktiv.
Stäfa: GWS kaufen Herkunftsnachweise für 2.0 Rp./kWh
Ab 2026 vergüten die Gemeindewerke Stäfa den ökologischen Mehrwert Ihres Solarstroms mit 2.0 Rp. pro Kilowattstunde – einer der höchsten HKN-Sätze der Region.
Kloten: IBK vergüten neu auch Herkunftsnachweise von Solaranlagen
Seit dem 1. Januar 2026 kaufen die Industriellen Betriebe Kloten die Herkunftsnachweise von Solaranlagen unter 100 kW – Ihr eingespeister Strom ist damit mehr wert.
Küsnacht lanciert neues Förderprogramm 2026–2029 – bis CHF 40'000 pro Projekt
Die Gemeindeversammlung hat am 8. Dezember 2025 das Programm «Klima, Energie und Grünraum 2026–2029» bewilligt. Ab 1. Januar 2026 profitieren besonders Indach- und Fassadenanlagen.
Erlenbach fördert neu auch Batteriespeicher und Ladestationen
Seit April 2025 zahlt die Gemeinde 30% an Speicherlösungen (max. CHF 3'000) und 30% an Ladestationen (max. CHF 1'000 pro Parkplatz) – zusätzlich zur Verdoppelung der Bundes-Einmalvergütung.
Ökologiefonds Meilen: neue Fördersätze seit 1. Januar 2025
Die iNFRA hat die Leitlinien angepasst: CHF 150 pro kWp für Dachanlagen auf bestehenden Gebäuden, erhöhte Sätze für Fassaden – und weiterhin einen Speicherbeitrag.