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Uetikon am See fördert gezielt Anlagen, die Winterstrom liefern: Photovoltaikanlagen mit einer Modulneigung ab 75 Grad – also Fassadenanlagen und sehr steile Dächer – erhalten aus dem Förderreglement Energie CHF 300 pro kWp, maximal CHF 3'000 pro Anlage.
Senkrechte Module produzieren dann am meisten, wenn Strom am wertvollsten ist: im Winter, bei tiefstehender Sonne – und Schnee bleibt nicht liegen. Der Bund honoriert das zusätzlich mit einem Neigungswinkelbonus von CHF 200–400 pro kW auf die Einmalvergütung. Damit wird die Fassadenanlage doppelt attraktiv.
Für klassische Aufdach-Anlagen zahlt die Gemeinde aktuell keine Beiträge. Hier holen wir für Sie das Maximum aus der Bundes-Einmalvergütung und dem Steuerabzug heraus – und übernehmen sämtliche Gesuche.