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Das Reglement «Förderung Bau von Photovoltaikanlagen» ist bis am 3. April 2027 befristet (Rahmenkredit CHF 1.5 Mio.). Für eine typische 10-kWp-Anlage bedeutet die Förderung rund CHF 2'880 zusätzlich zu den CHF 3'600 vom Bund.
Oft übersehen: Das Gesuch an die Gemeinde muss spätestens 5 Monate nach der Pronovo-Verfügung eingereicht werden – wir behalten beide Fristen für Sie im Blick.