Kloten: IBK vergüten neu auch Herkunftsnachweise von Solaranlagen
Zusätzlich zur städtischen Förderung (Grundbeitrag CHF 4'400 für Anlagen auf bestehenden Bauten plus 100% der Bundes-Einmalvergütung, max. CHF 15'000 pro Gebäude bzw. Assekuranz-Nummer) vergüten die Industriellen Betriebe Kloten (IBK) neu auch die Herkunftsnachweise eingespeisten Solarstroms – zusätzlich zur Einspeisevergütung. Den aktuellen Ansatz erfahren Sie direkt bei den IBK; wir klären ihn im Rahmen Ihrer Offerte für Sie ab.
Wichtig zu wissen: Das städtische Förderreglement ist befristet – die Anlage muss bis Ende 2026 erstellt sein (Gesuch bis Ende 2027 möglich). Wer 2026 baut, sichert sich beides.