July 7, 2026

Eigenmietwert-Reform: Was sie für den Solar-Steuerabzug bedeutet

Die Schweiz hat im September 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen; der Bundesrat setzt die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft. Mit dem Systemwechsel entfallen bei selbstbewohntem Wohneigentum auch die Abzüge für Unterhalt und Energiesparmassnahmen – auf Bundesebene definitiv.

Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sieht es anders aus: Jeder Kanton kann selbst entscheiden, ob er die Energiespar-Abzüge weiterführt – längstens bis 2050. In vielen Kantonen läuft diese Diskussion noch. Vermietete Liegenschaften sind von der Reform nicht betroffen: Dort bleibt der Unterhaltsabzug bestehen.

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Was heisst das für Ihr Dach?

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